Austrittswunsch

Ein Mitglied kann jederzeit den Austritt aus der Kirche erklären, was wir natürlich bedauern aber selbstverständlich respektieren. Laut Kirchenordnung muss die Austrittserklärung schriftlich an den Kirchgemeinderat des Wohnortes erfolgen. Ein Mitglied des Kirchgemeinderates oder die Pfarrerin/ der Pfarrer sucht sodann das Gespräch mit der austrittswilligen Person über die Gründe und die Tragweite eines Austritts. Dies alles ist mit keinerlei Kosten verbunden.

Die kirchlichen Mitgliedschaftsrechte und -pflichten erlöschen am Tag der Austrittserklärung. Vorbehalten bleiben die staatlichen Vorschriften über die Steuerpflicht.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren bleiben Mitglied der Kirche, wenn die Inhaber der elterlichen oder vormundschaftlichen Gewalt den Austritt nicht ausdrücklich und schriftlich auch auf sie beziehen.

Pfarrer Volker Niesel | Pfarrhaus 36, 6197 Schangnau | Telefon 034 493 31 11 | E-Mail